Unsere Rechtsanwälte verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Beratung von Webseitenbetreibern, Social Media Anbietern und Internetnutzern.
Wir beraten insbesondere zu Haftungsfragen, zu Fragen des Urheberrechts, und verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beratung zu Fragen der Verleumdung im Internet:
- Osler Case in Bezug auf die Anwendung von Verleumdungsgesetzen für Blogger,
- R V Chambers (umgangssprachlich “Twitter Joke Trial” genannt) im Zusammenhang mit der Haftung für Inhalte, die in sozialen Netzwerken veröffentlicht wurden.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: info@preiskel.com